Universität Potsdam: Neue Leitlinie regelt den Einsatz von KI in wissenschaftlichen Arbeiten

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Moritz

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December 9, 2025

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Large-Language-Modelle wie ChatGPT, DeepL oder GPT.UP, der eigene Chatbot der Universität Potsdam sind längst Teil des studentischen Arbeitsalltags. Sie übersetzen Texte, schlagen Formulierungen vor, strukturieren Argumente oder helfen beim Programmieren. Doch wo endet hilfreiche Unterstützung und wo beginnt wissenschaftliches Fehlverhalten?

Die Universität Potsdam schafft mit einer neuen Leitlinie unter Leitung von Prof. Dr. Lisa Bruttel (Stand: April 2025) klare Regeln für den Umgang mit KI in Seminar- und Abschlussarbeiten. Ziel ist es, verantwortungsvolle Nutzung zu ermöglichen und gleichzeitig die wissenschaftliche Integrität zu schützen.

Im Folgenden fassen wir die Kernpunkte zusammen.

Warum braucht es eine Leitlinie?

KI kann Schreibprozesse beschleunigen, Feedback geben oder komplexe Sachverhalte verständlicher machen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Studierende KI als Ersatz für eigene wissenschaftliche Leistung verwenden.

Die Leitlinie verfolgt deshalb zwei Hauptziele:

  1. Erlauben, was Studierenden hilft, etwa Lektorat, Übersetzung oder Strukturvorschläge.
  2. Verbieten, was die Eigenständigkeit gefährdet, nämlich KI-generierte Inhalte als eigene Leistung auszugeben.

Was ist verboten und warum?

Verbot: Von der KI geschriebene Arbeiten abgeben

Ganz klar:
Wer eine Arbeit einreicht, die „in weiten Teilen“ von einem LLM stammt, begeht einen Täuschungsversuch.

Das bedeutet: KI darf unterstützen, aber niemals den Kern der wissenschaftlichen Leistung übernehmen.

Was ist erlaubt? KI als Assistenz mit Verantwortung

Die Universität Potsdam erkennt die Vorteile von LLMs ausdrücklich an. Studierende dürfen KI-Tools nutzen, sofern der eigene Textentwurf die Grundlage bleibt.

Erlaubt sind insbesondere:

  • Rechtschreib- und Sprachkorrektur sowie sprachliche Überarbeitung
  • Vorschläge zur Struktur oder Gliederung
  • Feedback zur logischen Konsistenz der Argumentation
  • Ideenfindung zur Relevanz der Forschungsfrage
  • Unterstützung beim Programmieren

Wichtig:
Studierende müssen Vorschläge der KI kritisch prüfen. Wissenschaftliche Qualität entsteht erst durch Reflexion, nicht durch automatisierte Antworten.

Transparenzpflicht: KI-Nutzung muss erklärt werden

Jede Arbeit, in der KI zum Einsatz kam, muss eine separate Erklärung zur KI-Nutzung enthalten.

Diese umfasst:

  • Welche Tools verwendet wurden
  • Zu welchem Zweck
  • Welche Textstellen, Ideen oder Codeabschnitte auf KI-Vorschläge zurückgehen
  • Genutzte Prompts (z. B. Fragen an ChatGPT oder GPT.UP)

Ein Beispiel ist in der Leitlinie enthalten und zeigt typische Formulierungen wie:

  • „Lektorat des Kapitels XY durch DeepL.“
  • „Der  Absatz auf S. XY basiert zu 50 % auf einem von GPT.UP generierten Entwurf.“

Eigenständigkeitserklärung ist weiterhin Pflicht

Zusätzlich müssen Studierende eine klassische Eigenständigkeitserklärung abgeben. Diese enthält:

  • Die Bestätigung, dass keine unzulässigen Hilfsmittel verwendet wurden
  • Die Zusicherung, dass alle KI-basierten Inhalte vollständig offengelegt wurden
  • Das Einverständnis, dass die Arbeit durch eine Plagiatssoftware sowie durch Tools zur Erkennung typischer KI-Formulierungen überprüft wird

Verwendet wird dabei unter anderem Software, die von der Universität Potsdam zugelassen wurde (z. B. PlagAware).

Was bedeutet das für Studierende?

Die Leitlinie schafft Klarheit: KI darf genutzt werden, jedoch nur als Werkzeug, nicht als Autor.

Studierende profitieren, wenn sie KI:

  • bewusst und reflektiert einsetzen
  • eigene  Entwürfe verbessern, statt fertige Texte generieren zu lassen
  • offen  dokumentieren, wo KI ihnen geholfen hat

Wer unsicher ist, sollte stets Rücksprache mit der Betreuungsperson halten.

Fazit

Mit der neuen Leitlinie stellt die Universität Potsdam sicher, dass moderne KI-Werkzeuge sinnvoll in den Studienalltag integriert werden, ohne dabei die Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit zu gefährden.

Die Botschaft ist klar:
KI ist willkommen, dennoch bleiben Transparenz und Eigenleistung Pflicht.

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